SEPA Lastschriftmandat

Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die schriftliche Erlaubnis, die Sie einem Unternehmen (Gläubiger) geben, damit es fällige Beträge (z.B. für Abos, Rechnungen) direkt von Ihrem Bankkonto abbuchen darf, und gleichzeitig erteilen Sie damit Ihrer Bank einen Auftrag, diese Zahlungen einzulösen. Es ist ein wichtiges Instrument im SEPA-Zahlungsverkehr und erfordert spezifische Angaben wie die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und Ihre IBAN, schützt Sie aber durch das Recht auf Widerruf und Rückerstattung unberechtigter Abbuchungen.  

Wichtige Bestandteile

Gläubiger-Identifikationsnummer (CI): Eine eindeutige Nummer des Zahlungsempfängers.

Mandatsreferenz: Eine individuelle Nummer zur Identifikation des Mandats.

Ihre Daten: Name, Adresse und Bankverbindung (IBAN).

Unterschrift: Erforderlich für die Erteilung des Mandats (auch elektronisch möglich).

Zahlungsart: Einmalig oder wiederkehrend. 

So funktioniert's

Erteilung: 

Sie geben das Mandat beim Zahlungsempfänger ab (z.B. durch ein Formular), entweder digital oder in Papierform. 

Voranmeldung: 

Der Zahlungsempfänger muss Sie vor jeder Abbuchung über den fälligen Betrag und das Datum informieren (Pre-Notification). 

Einzug: 

Der Betrag wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht, was Ihnen hilft, Zahlungen nicht zu vergessen und Mahngebühren zu vermeiden. 

Schutz und Widerruf

Widerruf: Sie können ein Mandat jederzeit schriftlich widerrufen. 

Rückbuchung: Unberechtigte Lastschriften können innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden (8-Wochen-Frist). 

Unberechtigte Abbuchung: Bei fehlendem oder widerrufenem Mandat haben Sie bis zu 13 Monate Zeit für eine Rückerstattung.